Prävention (§20 SGB V)

Präventive Maßnahmen zur Förderung von gesunder Ernährung, Bewegung und Entspannung sind von zentraler Bedeutung bei der Vorbeugung von weit verbreiteten, nicht übertragbaren Krankheiten wie Herz-Kreislauf- Stoffwechsel- oder Krebserkrankungen. (GKV-Spitzenverband 2010; WHO 2011)

Zum Einsatz kommen zum einen verhältnispräventive Maßnahmen, die das Ziel haben die Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen in einer für die Bevölkerungsgesundheit dienlichen Weise zu entwickeln. Zum anderen werden verhaltenspräventive Maßnahmen durchgeführt, die darauf abzielen, ein individuelles Gesundheitsverhalten zu verbessern. Die Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens geschieht durch Information, Beratung und das Einüben neuer Verhaltensweisen.